Vereinsrecht
Die Rechtsverhältnisse eines Vereins sind bürgerrechtlich in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Im Bereich des öffentlichen Rechts sind für den Verein das Grundrecht des Art. 9 GG und das Vereinsgesetz von Bedeutung.
Vereine als organisierte Personenverbindungen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes hat es bereits im Altertum gegeben. Auch heute noch ist der Verein die Grundform aller privatrechtlichen Körperschaften und deshalb in vielfältigen Erscheinungsformen und mit den unterschiedlichsten Zielsetzungen vorzufinden.
Meine langjährigen Berufserfahrungen als Rechtsassessorin im Verbandswesen und im privaten Bereich als Vereinsvorsitzende garantieren Ihnen eine kompetente Beraterin bei all Ihren Fragen im Zusammenhang mit Ihren Rechtsbeziehungen zu einem Verein und innerhalb eines Vereins.
Jeder Verein ist ein mehr oder weniger großes Wirtschaftsunternehmen. Von der Vereinsgründung über die Satzungsänderung bis zur Konfliktlösung bei rechtlichen Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin mit vertieften Rechtskenntnissen im Vereinsrecht zur Verfügung.