Mietrecht, Nachbarrecht & WEG-Sachen
Sie kennen sicher die Probleme: Als Mieter wollen Sie die Mieterhöhung nicht akzeptieren, notwendige Reparaturen auf Kosten des Vermieters durchführen lassen oder sogar vorzeitig den Mietvertrag kündigen.
Als Vermieter begehren Sie Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung, sind mit der Tierhaltung nicht einverstanden , wollen einen säumigen Mieter loswerden oder wollen mit der Mietkaution aufrechnen.
Als Wohnungseigentümer sind Sie nicht mit dem Vorgehen des Hausverwalters oder dem Verhalten anderer Miteigentümer einverstanden oder Sie sehen Reparatur- und Rücklagebedarf, wo anderen eine geringere Sorgfalt bei der Instandhaltung genügt.
Als Nachbar fühlen Sie sich von dem Wohnungs- oder Grundstücksnachbar belästigt und begehren Unterlassung des störenden Verhaltens oder Beseitigung widerrechtlicher Beeinträchtigungen Ihres Grundstücks.
Als Anwältin kenne ich die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Ich wünsche mir, dass meine Mandanten schon frühzeitig vor Vertragsschluss Rechtsrat suchen und alle Modalitäten der Rechtsbeziehung in einem guten Vertrag regeln.
Im Mietrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Mit einem guten Vertrag können Rechtsstreite vermieden werden, die viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Es kann jedoch der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.
Wenn der Mietvertrag, die Hausordnung oder die Festsetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft das Problem nicht lösen kann, greifen Gesetz und die Rechtsprechung. Das Mietverhältnis z.B. gehört mit zu den kompliziertesten zwischenmenschlichen Vertragsbeziehungen.
Jedes Jahr werden mehr als 2 Mio Mietverhältnisse abgeschlossen. Das birgt naturgemäß eine Fülle von Konfliktstoff, den ich als Anwältin mit fundierten Rechtskenntnissen mit den Möglichkeiten des Rechts lösen kann.