Erbrecht

Verschenken? Stiften? Vererben?
Was tun im Erbfall ? Wer kann Pflichtteil verlangen ?
Fundierte anwaltliche Beratung und Gestaltung Ihrer Vermögens- und Betriebsnachfolge -

  • damit Ihr über viele Jahre erarbeiteter Vermögensstand und Ihr Lebenswerk für die nächste Generation erhalten werden kann;
  • damit der überlebende Ehegatte oder die Kinder nicht ungesichert sind;
  • damit der Familienfrieden gewahrt bleibt;
  • damit es nicht zu Streit, unnötigen Prozesskosten, hohen Erbschaftssteuern und anderen vermeidbaren Vermögensverlusten kommt;
  • damit Sie gelassen nachlassen können!

Gestaltung, Rechtsberatung, Rechtsvertretung

  • Vorweggenommene Erbfolge:
    Übergabeverträge & Schenkungen; Ausgleichungen & Anrechnungen; Höferecht;
  • Verfügungen von Todes wegen: Erbfolge durch Testament, Erbvertrag, etc.
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Rückforderungs- und Sicherungsklauseln
  • Lebensversicherungen und Sparbücher
  • Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsansprüche
  • Inlands- und Auslandsvermögen
  • Nachlassverwaltung & Nachlasspflegschaft
  • Testamentsvollstreckung